Bürgergemeinschaft
zur Erhaltung
und Erneuerung
des alten Ulm

Aus der Satzung

„pro ulma will mit Hilfe breiter Kreise aus der Bürgerschaft unter Ausschluss parteipolitischer, konfessioneller oder sonstiger Bindungen die im Sinne der Denkmalpflege historisch oder kulturell besonders wichtige oder wertvolle Bausubstanz Ulms erhalten und erneuern.“

„Der Verein wird finanziell nur tätig, wenn Stadt, Land oder Privateigentümer nicht aus eigener Kraft bzw. aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, tätig zu werden.“

„Das Münster ist von den Maßnahmen des Vereins ausgeschlossen, da hierfür ein eigener Förderverein besteht.“